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Online-Seminar: E-Mail-Archivierung im Handwerksbetrieb
16. Dezember 2019 @ 19:00 - 19:45
FreeWas passiert mit Ihren E-Mails, wenn Sie sie gelesen haben? Werden sie ausgedruckt, archiviert – oder etwa gelöscht?
In der Abgabenordnung (AO) wird festgelegt, dass E-Mails, die relevante Informationen zu einem Auftrag enthalten, den Status eines Geschäftsbriefes haben. Demzufolge müssen sie 6 Jahre aufbewahrt werden. Wie? Originär! Was das bedeutet und wie Sie ihre -Mails am besten archivieren, zeigen wir ihnen in diesem Online-Seminar an einem Beispiel.